1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor widersprüchlichen oder anderslautenden Bedingungen des Käufers oder Abnehmers. Abweichende Bestimmungen und/oder zusätzliche Bedingungen sind für Groep Jespers nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden. Durch die Zahlung der Kosten für ein Profil, eine Bestellung oder das Anklicken zur Zustimmung erklärt der Kunde, die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Groep Jespers zu akzeptieren.
2.1. Alle Angebote und Offerten von Groep Jespers sind freibleibend bis zum Zeitpunkt der Annahme durch den Kunden.
2.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde zur Zustimmung unterschreibt. Der Vertrag ersetzt alle zuvor abgeschlossenen und/oder mündlichen Vereinbarungen.
2.3. Der Vertrag ist nicht teilbar und kann folglich nicht aufgeteilt werden, sofern nicht anders angegeben.
2.4. Angebote, Rabatte, die Bereitstellung von Angebotsanfragen und/oder andere Dienstleistungen gelten nicht automatisch und sind nicht einklagbar durch den Kunden, und geben kein Recht auf Schadenersatz oder Preisminderung noch auf Vertragsauflösung.
3.1. Eine Verzögerung bei der Lieferung von Dienstleistungen gibt dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz oder Preisminderung noch auf Vertragsauflösung.
4.1. Alle Rechnungen sind am Fälligkeitstag durch Überweisung auf das Konto von Groep Jespers (auf allen Verträgen, Rechnungen und Angeboten angegeben) zahlbar.
4.2. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt einer Mahnung dazu übergeht, die Zahlung vorzunehmen, schuldet der Kunde Groep Jespers Verzugszinsen von 12% pro Jahr und eine pauschale Entschädigung von 10% zusätzlich zum Rechnungsbetrag mit einem Minimum von 100,00 EUR, ab dem Datum der Mahnung bis zur vollständigen Zahlung.
4.3. Groep Jespers behält sich das Recht vor, die weitere Ausführung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, bis der Kunde die fälligen Rechnungen bezahlt hat. Jede Zahlungsverzögerung durch den Kunden macht alle geschuldeten Summen sofort fällig. Gleichzeitig verfallen alle gewährten Rabatte bei Nichteinhaltung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen.
5.1. Groep Jespers verpflichtet sich, alle zu erbringenden Dienstleistungen sorgfältig auszuführen. Alle Leistungen von Groep Jespers sind Mittelleistungsverpflichtungen. Groep Jespers haftet nicht für Ausführungsfehler, die auf unzureichende oder falsche Eingaben durch den Kunden zurückzuführen sind.
5.2. Groep Jespers kann für Fehler (selbst grobe Fehler) ihrer oder ihrer Beauftragten nicht haftbar gemacht werden. Groep Jespers kann, ungeachtet der Ursache, der Form oder des Gegenstands der Klage, bei der die Haftung geltend gemacht wird, in keinem Fall für Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn, Umsatzrückgang, erhöhte Betriebskosten, Kundenverlust, die der Kunde oder Dritte infolge eines Fehlers oder einer Nachlässigkeit von Groep Jespers oder eines Beauftragten erleiden könnten, haftbar gemacht werden.
5.3. Soweit eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages dies erfordert, hat Groep Jespers das Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen.
5.4. Bezüglich der Dienstleistungen von Drittanbietern übernimmt Groep Jespers keine Haftung, die über die Haftung hinausgeht oder anders ist als die Haftung, die die Drittanbieter für ihre Produkte oder Dienstleistungen zu übernehmen bereit sind.
5.5. Der Kunde erkennt E-Mail als rechtlich gültiges Beweismittel an.
6.1. Unbeschadet Artikel 5 gilt hinsichtlich der Software Folgendes: Die fehlerfreie Funktion einer Computerkonfiguration (die Gesamtheit aus Hardware und Software) kann niemals vollständig garantiert werden, dies sowohl aufgrund externer Faktoren (Stromausfall oder -störung, Blitzschlag,...) als auch aufgrund von Faktoren, die der Computerkonfiguration eigen sind (Defekte, Netzwerkstörungen, unentdeckte Fehler in System- und Anwendungssoftware,...), so dass u.a. unerwarteter Verlust von (sogar allen) Programmen und/oder Daten auftreten kann. Der Kunde verpflichtet sich, geeignete Mechanismen für die Sicherung, Speicherung und Wiederherstellung von Daten zu installieren.
7.1. Unter Geistigen Eigentumsrechten versteht man: alle geistigen, gewerblichen und sonstigen Eigentumsrechte (unabhängig davon, ob diese registriert sind oder nicht), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Marken, Handelsnamen, Logos, Zeichnungen, Modelle oder Anmeldungen zur Registrierung als Zeichnung oder Modell, Patente, Patentanmeldungen, Domainnamen, Know-how sowie Rechte an Datenbanken, Computerprogrammen und Halbleitern.
7.2. Beide Parteien akzeptieren, dass das Konzept einer Website (insbesondere der Aufbau der Bildschirme der Website, die Hauptnavigation) grundsätzlich nicht durch Geistige Eigentumsrechte geschützt wird. Der Kunde kann daher einen ähnlichen Aufbau auf anderen von Groep Jespers entwickelten Websites und Webanwendungen finden.
7.3. Wenn die Website jedoch Fotos oder Zeichnungen enthält, die nicht vom Kunden geliefert wurden, sondern von Groep Jespers von einer Website bezogen wurden, die Online-Fotos und -Illustrationen gegen Bezahlung oder unentgeltlich zur Verfügung stellt, dann hängt die Nutzungslizenz, die der Kunde für diese Fotos und Zeichnungen erhält, von den Bedingungen ab, die auf der Website dieser Online-Bibliothek festgelegt sind. In der Regel ist diese Nutzungslizenz nicht exklusiv. Groep Jespers übernimmt keinerlei Garantie bezüglich dieser Fotos und Illustrationen.
7.4. Die mit dem CMS verbundenen Geistigen Eigentumsrechte (d.h. die Software, die für die Verwaltung des Inhalts der Website erforderlich ist) gehören ausschließlich Groep Jespers oder einem Dritten, mit dem Groep Jespers diesbezüglich eine Vereinbarung getroffen hat. Es ist dem Kunden untersagt, Unterlizenzen an Dritte zu vergeben oder die Software in irgendeiner Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, mitzuteilen, zugunsten Dritter zu nutzen oder zu kommerzialisieren.
7.5. Der Kunde wird die Geistigen Eigentumsrechte von Groep Jespers jederzeit respektieren und angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese Rechte zu schützen. Der Kunde wird Groep Jespers unverzüglich über jede ihm bekannt werdende Verletzung der Geistigen Eigentumsrechte von Groep Jespers durch Dritte informieren.
8.1. Die Hostingdienste werden von Groep Jespers dem Kunden für die Vertragsdauer gegen Zahlung der fälligen Vergütung bereitgestellt.
8.2. Groep Jespers haftet niemals für die vom Benutzer auf ihren Systemen platzierten Inhalte.
8.3. Groep Jespers kann nicht für Schäden jeglicher Art, Verlust oder Hacking der Website verantwortlich gemacht werden.
9.1. Wenn der Kunde eine schwere Vertragsverletzung begeht, die der Kunde nach Erhalt einer per Einschreiben versandten Mahnung nicht behebt, hat Groep Jespers das Recht, entweder (1) den Vertrag auszusetzen, bis der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt hat, oder (2) den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Nichtzahlung einer oder mehrerer Rechnungen am Fälligkeitstag wird immer als schwere Vertragsverletzung angesehen. Groep Jespers behält sich das Recht vor, Verträge ganz oder teilweise zu annullieren, wenn sich Gesetz oder Rechtsprechung derart ändern, dass die Erfüllung vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann, oder bei schlechter Zusammenarbeit mit/durch den Kunden. In solchen Fällen muss Groep Jespers die Annullierung dem Kunden schriftlich und/oder per E-Mail mitteilen. Dieser ist in solchen Fällen nicht berechtigt, Schadenersatz zu fordern.
9.2. Bei Beendigung des Vertrags zahlt der Kunde alle von Groep Jespers erbrachten Leistungen sowie die Kosten, die Groep Jespers infolge dieser Beendigung entstehen, zuzüglich einer pauschalen Entschädigung von 30% des Betrags, den Groep Jespers dem Kunden noch hätte in Rechnung stellen können, wenn der Vertrag vollständig ausgeführt worden wäre. Der eventuell gezahlte Vorschuss bleibt in jedem Fall Groep Jespers erhalten. Darüber hinaus behält sich Groep Jespers das Recht vor, einen höheren Schadenersatz zu fordern, wenn sie nachweist, dass ihr tatsächlich erlittener Schaden größer ist als der oben festgelegte Pauschalschaden.
9.3. Dennoch akzeptiert jede Partei, der anderen Partei eine angemessene Frist zur Behebung etwaiger Mängel einzuräumen und stets zuerst eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
10.1. Die Parteien verpflichten sich, die kommerziellen und technischen Informationen sowie die Geschäftsgeheimnisse, die sie von der anderen Partei erfahren, auch nach Beendigung des Vertrags geheim zu halten und nur zur Ausführung des Vertrags zu verwenden.
11.1. Soweit der Kunde personenbezogene Daten auf dem Server von Groep Jespers verarbeitet, hat Groep Jespers die Eigenschaft eines Verarbeiters. Der Kunde hat die Eigenschaft des Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Gesetzes über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Kunde erklärt, die dem Verantwortlichen für die Verarbeitung obliegenden Pflichten, die in diesem Gesetz enthalten sind, vollständig einzuhalten.
11.2. Im Rahmen der Dienstleistungen für den Kunden verarbeitet Groep Jespers personenbezogene Daten der vom Kunden angegebenen Kontaktpersonen. Die Kontaktdaten dieser Personen werden zum Zweck der „Kundenverwaltung“ verarbeitet, d.h. um mit dem Kunden bezüglich der Dienstleistungen in Kontakt zu treten. Der Kunde erteilt Groep Jespers ausdrücklich die Erlaubnis, diese Daten zur Verhandlung möglicher Rabatte zu verwenden.
11.3. Der Kunde hat das Recht auf Einsicht und gegebenenfalls Berichtigung seiner personenbezogenen Daten gegen Identitätsnachweis (z.B. mittels einer Kopie des Personalausweises). Anträge sind schriftlich, datiert und unterschrieben an Groep Jespers zu richten. Dies kann per Post erfolgen. Groep Jespers unternimmt alle Anstrengungen, um die Daten so schnell wie möglich zu aktualisieren.
12.1. Situationen höherer Gewalt wie z.B. Streiks, öffentliche Unruhen, behördliche Maßnahmen und andere unerwartete Ereignisse, auf die Groep Jespers keinen Einfluss hat, befreien Groep Jespers für die Dauer der Beeinträchtigung und in ihrem Umfang von ihren Verpflichtungen, ohne Recht auf Preisminderung oder Schadenersatz für den Kunden.
12.2. Wenn in der oben genannten Situation festgestellt wird, dass die Verpflichtungen vernünftigerweise nicht mehr erfüllt werden können, wird der Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen überarbeitet oder aufgelöst. Eventuelle bereits erbrachte Leistungen durch Groep Jespers bis zum Zeitpunkt der höheren Gewalt werden dennoch in Rechnung gestellt.
13.1. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft, und Groep Jespers wird die nichtige Bestimmung durch eine andere Bestimmung ersetzen, die dem Zweck und der Absicht der nichtigen Bestimmung so weit wie möglich nahekommt.
14.1. Auf die Verträge von Groep Jespers ist belgisches Recht anwendbar. Alle Streitigkeiten bezüglich des Abschlusses, der Gültigkeit, der Ausführung und/oder der Beendigung dieses Vertrages werden von den zuständigen Gerichten und Gerichtshöfen in Ostflandern oder von den Gerichten und Gerichtshöfen nach Wahl von Groep Jespers entschieden.